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Dokument-ID: 1057350
1.3 Einfachgesetzliche Grundlagen
Auf der einfachgesetzlichen Ebene (also jene Gesetzesmaterien, die nicht im Verfassungsrang stehen) ist zunächst zwischen hoheitlicher und nichthoheitlicher Raumordnung zu unterscheiden. Die hoheitliche Raumordnung ist wiederum auf die Ebenen Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt.