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Dokument-ID: 1057974
3.1.3 Bodenwert
Der Bodenwert wird wie bereits ausgeführt als Vergleichswert ermittelt und neben dem Gebäudeertragswert angesetzt. Im Zusammenhang mit dem Ertragswertverfahren wird dabei von einem „gebundenen“ Bodenwert gesprochen, der durch einen „Bebauungsabschlag“ (selten Bebauungsaufschlag) eine allfällige bauliche Mehr- oder Minderausnützung berücksichtigen soll.