3.6 Besonderheiten bei der Erfassung von Baulichkeiten – Miethaus
Die Bewertung von Miethäusern basiert vorwiegend auf dem Ertragswertverfahren, sohin der Kapitalisierung der tatsächlich oder fiktiv erzielten Erträgnisse des Gebäudes. Unter Berücksichtigung dessen, dass Miethäuser überwiegend den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) und den dortigen Mietzinsbildungsvorschriften unterliegen, ist bei der Besichtigung derartiger Objekte ein Augenmerk auf mietrechtlich relevante Ausstattungsmerkmale zu legen. Dieselben Ausstattungsmerkmale sind jedoch in der Regel auch wertbestimmend für Gebäude außerhalb des MRG-Vollanwendungsbereiches (Vollausnahme bzw Teilanwendungsgebiet des MRG). Die nachfolgend demonstrativ angeführten Merkmale sind jedenfalls als maßgeblich einzustufen.