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Dokument-ID: 1057385
6.2.2 Richtwertmietzins
Der Richtwert ist jener Betrag, der für die mietrechtliche Normwohnung gem § 2 Richtwertgesetz festgesetzt ist. Die mietrechtliche Normwohnung ist definiert als Wohnung der Ausstattungskategorie A, in brauchbarem Zustand, in einem Gebäude mit ordnungsgemäßem Erhaltungszustand und auf einer Liegenschaft mit durchschnittlicher Lage.