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Peter Berger † - Albert Scherzer | Glossar

Immobilienverkauf

Immobilien gehören zu den unbeweglichen Sachgütern. Bei deren Verkauf gilt es einige Besonderheiten zu beachten, andernfalls können juristische Probleme die Folge sein. Für den Eigentumserwerb an einer Liegenschaft ist neben dem Kaufvertrag die Einverleibung im Grundbuch erforderlich. Vor der Verbücherung sind häufig Lastenfreistellung, Grunderwerbsteuer, grundverkehrsrechtliche Genehmigungen und erforderliche Urkunden zu klären.

Unter einem Immobilienverkauf ist grundsätzlich die Veräußerung von Grundstücken oder Bauwerken, also Gebäuden oder Wohnungen, zu verstehen. Immobilien werden in der Wirtschafts- und Rechtssprache auch als unbewegliche Sachgüter bezeichnet. Diese unterliegen im Hinblick auf die Eigentumsübertragung und den Gebrauch nicht den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie bewegliche Güter. Im Gegensatz zum Verkauf beweglicher Güter sind beim Immobilienverkauf drei Vorgänge erforderlich:

  • Ein Kaufvertrag
  • Eine Einigung über den Eigentumsübergang
  • Die Eintragung in das Grundbuch