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Neu Dokument-ID: 1106248

Redaktion FORUM Media - Albert Scherzer | Glossar

Homeoffice

Homeoffice ist seit 2025 arbeitsrechtlich als Unterfall der Telearbeit zu verstehen, bei dem die Arbeitsleistung typischerweise in der Wohnung, am Nebenwohnsitz oder in der Wohnung naher Angehöriger erbracht wird. Der gesetzliche Oberbegriff ist nun Telearbeit und umfasst auch andere nicht zum Unternehmen gehörende Arbeitsorte. Eine schriftliche Vereinbarung bleibt wesentlich. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber können Telearbeit grundsätzlich einseitig erzwingen.