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Neu Dokument-ID: 1057352

Rudolf Hauswirth | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4.1 Der Bebauungsplan

Beim so genannten Bebauungsplan handelt es sich um eine Verordnung der Gemeinde, die die bauliche Ordnung eines Gebiets unter Bedachtnahme auf den Bodenverbrauch und eine sinnvolle Siedlungsentwicklung regelt. Im Bebauungsplan werden so genannte Straßenfluchtlinien, das sind die Grenzlinien zwischen Verkehrsflächen und anderen Flächen, sowie des Verlaufs der Gemeindestraßen, die Festlegung der Baufluchtlinien, das sind die Grenzen zwischen Bauflächen und Verkehrsflächen, Baugrenzlinien, das sind die Begrenzungen hin zu anderen Flächen, und die bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen ausgewiesen. Auch bei diesen Begriffen, wie Baulinie, Baufluchtlinien etc zeigt sich, dass die Begrifflichkeiten in den unterschiedlichen Landesgesetzen verschieden geregelt sind. Die Grenze beispielsweise zwischen Bauland und Verkehrsfläche kann Baulinie, Straßenfluchtlinie oder Straßenlinie heißen.

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