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Dokument-ID: 1098889
11.4 Schaden
Tritt ein Schaden ein, ist anhand der Polizze zu eruieren, ob dieser bedingungsgemäß zufolge der dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen sowie zufolge der Klauseln Deckung findet. Die Höchstentschädigung ist jedenfalls die Versicherungssumme.