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Dokument-ID: 1076448
2.10.3 Sachwertverfahren
In den überwiegenden Fällen ist die höchstpersönliche Nutzung die oberste Prämisse für den Eigentümer einer Luxusimmobilie. Daraus wäre ableitbar, dass das Sachwertverfahren die richtige Bewertungsmethode gem § 6 des österreichischen Liegenschaftsbewertungsgesetzes (LBG) bzw der ÖNORM B 1802-1 ist.