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Neu Dokument-ID: 1200884

Veronika Derkovits | Judikatur | Leitsatz

1.29 Zustimmung zu baulichen Veränderungen an einem Wohnungseigentumsobjekt

Aus dem Sachverhalt

Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum begründet wurde. In sämtlichen Kaufverträgen der beteiligten Personen wird auf eine gültige Benutzungsregelung verwiesen, welche die ausschließliche Benutzung von Gartenflächen und Parkplätzen für die beiden Eigentümer der Erdgeschoßwohnungen beinhaltet. Diese sind zur alleinigen Benutzung berechtigt und dürfen dort allenfalls Baulichkeiten (Gartenmauern, Garagen etc) errichten. 

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