Neu
Dokument-ID: 1126289
1.51 Zum Primat der Realteilung bei Zinshäusern
Besteht die Möglichkeit der Zivilteilung bei Zinshäusern trotz des Primats der Realteilung?
Aus dem Sachverhalt
Die Klägerin als Miteigentümerin einer Liegenschaft, auf welcher sich ein Zinshaus mit 23 Wohnungen, drei Geschäftslokalen und zwei Rohdachböden befindet, begehrte die Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft durch Zivilteilung, in eventul durch Realteilung.