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Dokument-ID: 1186271
3.2.4 Wiener Kleingartengesetz
Das Wiener Kleingartengesetz regelt die zulässige Bebauung in „Grünland Erholungsgebiet Kleingartengebiet“ (Ekl), „Grünland Erholungsgebiet Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen“ (EklW) sowie auf vorübergehend kleingärtnerisch genutzten Flächen. Die zulässigen Bauführungen sind