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Peter Berger † - Isabella Reinberg | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Die Kaufverträge

Ein Kaufvertrag ist eine Vereinbarung der Übergabe und Übereignung einer Sache durch den Verkäufer an den Käufer gegen Zahlung von Geld (§§ 1053 ff ABGB). Der Kaufvertrag ist der Titel (Verpflichtungsgeschäft), wobei mit Abschluss des Kaufvertrages der Käufer das Recht über die Verschaffung des Eigentums vom Verkäufer erhält.

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