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Dokument-ID: 1132226
2.7.5 Bewertung von landwirtschaftlichen Verkehrsflächen
Hier sind nur private Verkehrsflächen zu beurteilen, die nicht öffentliches Gut sind und die nicht öffentlich genutzt werden dürfen. Grundsätzlich sind es all jene privaten Verkehrsflächen, die dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen.