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Dokument-ID: 1057478
2.1 Wohnimmobilien
Die erste Kategorie stellen die Wohnimmobilien dar. Die Sub-Kategorien wären hier Wohnhäuser (Einfamilien-, Zweifamilien- oder Mehrfamilienwohnhäuser) oder Wohnkomplexe bzw Wohnhochhäuser mit mehreren Wohneinheiten. Bei dieser Immobilienart steht überwiegend die private Nutzung im Vordergrund. Diese Art der Nutzung besitzt wiederum zahlreiche Implikationen bezüglich Infrastruktur, Ausstattung und Rechtsaspekten.