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Dokument-ID: 1176366
15.5 Die steuerlichen Wertmaßstäbe für Immobilien
Grundstückswerte
Für die Bewertung von Grundstücken sieht das Bewertungsgesetz verschiedene Methoden vor. Der Hauptfall ist der so genannte Grundstückswert, der sich aus dem Bodenrichtwert und einem Vervielfältiger errechnet. Daneben gibt es Sonderregelungen für unbebaute Grundstücke, land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Eigentumswohnungen und Teileigentum. Die Ermittlung der Grundstückswerte erfolgt nach detaillierten Vorgaben des Bewertungsgesetzes.