Benützungsbewilligung
Die Benützungsbewilligung bzw Fertigstellungsanzeige [Stichwort: Fertigstellungsanzeige] betrifft den Abschluss eines Bauvorhabens. Je nach Bundesland und Art des Bauvorhabens muss nach Fertigstellung entweder um Benützungsbewilligung angesucht oder der Behörde die Fertigstellung angezeigt werden. Die Benützungsbewilligung bestätigt im Kern, dass ein Bauwerk vorschriftsmäßig ausgeführt wurde und benützt werden darf.
Für Käufer, Finanzierer und Sachverständige ist dieser Punkt besonders relevant. Ein Gebäude kann zwar tatsächlich errichtet und bewohnt sein, aber dennoch baurechtlich problematisch sein, wenn eine erforderliche Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige fehlt. Das kann zu Verzögerungen, Nachrüstpflichten, Nutzungsbeschränkungen oder Wertabschlägen führen. Bei älteren Gebäuden ist daher nicht nur auf das Baujahr, sondern auch auf Baubewilligungsbescheid, Einreichpläne, Fertigstellungsunterlagen und allfällige nachträgliche Bewilligungen zu achten.