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Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

16.4 Einkommensteuerliche Behandlung

Aus einkommensteuerlicher Sicht sind Baumängel in der Regel als nachträgliche Herstellungskosten zu behandeln, die über die Restnutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden können (§ 8 Abs 2 EStG). Voraussetzung dafür ist, dass die Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist behoben werden und die Kosten dafür nicht durch Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauunternehmen gedeckt sind (VwGH 24.6.2015, 2012/15/0196).

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