4.5 Bewertung von Altenwohnungen und Betreutem Wohnen
Da bei Altenwohnungen und Betreutem Wohnen der Wohnnutzen im Vordergrund steht, können unter Berücksichtigung der spezifischen Parameter die allgemeinen Grundsätze der Immobilienbewertung für Wohnimmobilien herangezogen werden. Bei der Bewertung sind gegebenenfalls die höheren Herstellungskosten für die barrierefreie Herstellung, die im Vergleich zum klassischen Wohnungsmarkt höheren Mieten und die eingeschränkte Nutzung aufgrund einer etwaigen Altersbeschränkung für den Einzug zu berücksichtigen. • [Fußnote: C Brinkmann/M Bienentreu in Bienert/Wagner (Hrsg), Bewertung von Spezialimmobilien, 2. Aufl, (2018) S 801.]