1.1 Zur Anpassung eines Deckungsmietzinses nach einer Totalsanierung nach WWFSG 1989
Unter welchen Umständen entsprechen Deckungsmietzinsanpassungen nach dem WWFSG 1989 dem Transparenzgebot des KSchG?
Sachverhalt
Die Beklagten sind Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien, an welcher kein Wohnungseigentum begründet ist. Die gegenständliche Liegenschaft wurde unter Zugrundelegung des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) iVm der Sanierungsverordnung 2008 aufgrund einer Zusicherung des Amtes der Wiener Landesregierung (Magistratsabteilung 50) totalsaniert. Am 06.12.2016 wurde eine Nachtragszusicherung erteilt, die Endabrechnung wurde am 09.02.2017 vorgenommen.