4.2 Altlasten
Die rechtliche Grundlage für die bundesweite Erfassung, Beurteilung und – vor allem – Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Altlasten bildet das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG). Ziel des ALSAG ist neben der Finanzierung von Altlastenmaßnahmen die Erfassung und Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten, die Feststellung und Ausweisung von Altlasten sowie die Durchführung von geeigneten Altlastenmaßnahmen. Die Finanzierung erfolgt im Kern über den Altlastenbeitrag, der (verwaltungspraktisch) im Abgabenweg erhoben wird; der Beitrag ist zugleich ein wesentlicher Hebel für die Bereitstellung von Bundesmitteln für Untersuchungen und Altlastenmaßnahmen.