Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
Die Immobilienertragsteuer ist vom Verkäufer zu entrichten. Dieser hat dafür ab dem Zeitpunkt des Geldeingangs bis zum 15. des übernächsten Monats Zeit. Die Immobilienertragsteuer auf mit dem Verkauf von Immobilien und Grundstücken erzielten Gewinn liegt in Österreich bei 30 %.
Beim Verkauf von Altgrundstücken, die vor dem 31.03.2002 gekauft wurden, kommt eine andere Berechnungsmethode zum Einsatz. Die Anschaffungskosten werden hierbei pauschal mit 86 % des Verkaufserlöses angesetzt, woraus sich ein effektiver Steuersatz von 4,2 % ergibt. Es gibt allerdings auch diverse Befreiungsbestimmungen, die zu beachten und zu prüfen sind. Es können Ausgaben für Instandsetzungen, Renovierungen oder nachträglich durchgeführte Herstellungsmaßnahmen in Abzug gebracht werden, um die Steuerlast zu verringern.
Für Veräußerungen nach 30. Juni 2025 kann bei Umwidmungen nach dem 31. Dezember 2024 ein Umwidmungszuschlag zu einem effektiven Satz von 23,4 % führen. Die ImmoESt ist bei Selbstberechnung durch Parteienvertreter gesondert abzuwickeln. Ohne Selbstberechnung ist eine Vorauszahlung bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats nach Zufluss zu leisten.