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Neu Dokument-ID: 1275680

Albert Scherzer | Glossar

Baubewilligung

Die Baubewilligung ist die behördliche Genehmigung zur Durchführung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens. Sie wird grundsätzlich von der Baubehörde, meist der Gemeinde oder dem Magistrat, erteilt. Im Verfahren wird geprüft, ob das eingereichte Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, insbesondere Bauordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Abstandsbestimmungen, Brandschutz, Statik, Ortsbildschutz und sonstigen relevanten Vorschriften.

Nicht jedes Bauvorhaben benötigt zwingend eine klassische Baubewilligung. Je nach Bundesland und Art des Vorhabens können auch Anzeigeverfahren, vereinfachte Verfahren oder bewilligungsfreie Maßnahmen vorgesehen sein. Da das Baurecht in Österreich überwiegend landesrechtlich geregelt ist, unterscheiden sich die Details von Bundesland zu Bundesland. Für die Immobilienbewertung ist eine bestehende oder fehlende Baubewilligung wesentlich: Nicht bewilligte Gebäudeteile, konsenswidrige Nutzungen oder fehlende Bewilligungen können den Verkehrswert deutlich mindern und spätere Sanierungs- oder Rückbaukosten auslösen.