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Dokument-ID: 1176374
16.5 Umsatzsteuerliche Behandlung
Aus umsatzsteuerlicher Sicht sind Mängelbehebungskosten grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, sofern es sich um Leistungen eines Unternehmers handelt (§ 1 Abs 1 Z 1 UStG). Werden die Mängel jedoch im Rahmen der Gewährleistung behoben, liegt keine umsatzsteuerpflichtige Leistung vor, da der Unternehmer seine vertragliche Verpflichtung erfüllt (UStR 2000 Rz 2167).