2.3 Nichtwohngebäude
Die dritte Kategorie kann unter Nichtwohngebäude (abgesehen von den Gewerbeimmobilien) zusammengefasst werden. Oft wird übersehen, dass diese Bauten auch einer Bewertung bedürfen. Ein gutes Beispiel hier wäre die VRV 2015, die mit dem Jahr 2020 für alle Gemeinden in Österreich verpflichtend wurde. Die Voranschlags- und Rechnungsverordnung 2015 regelt die Rechnungslegung der Gemeinden neu. Im § 24 wird im Gesetzestext auf die Abschreibung der Sachanlage hingewiesen. Damit die ordentliche Abschreibung erfolgen kann, mussten viele der Sachanlagen der Gemeinden erst bewertet werden. Das ging bis hin zu den Straßen, aber betraf auch zahlreiche Gebäude, die in diese Kategorie gehören: