1.7.3 Ausgedinge (Pflegeverpflichtung, Naturalleistungen)
Das Ausgedinge bezeichnet ein Bündel an Versorgungsrechten, die sich ein Übergeber einer Liegenschaft von seinem Übernehmer vertraglich zusichern lässt. Es handelt sich um eine individuell gestaltete Kombination persönlicher Rechte: Häufig umfasst ein Ausgedinge ein Wohnungsrecht, das Recht auf Pflege und Betreuung im Alter oder Krankheitsfall, Geldrenten (Leibrente oder Zeitrente) sowie regelmäßige Naturalleistungen (zB Bereitstellung von Lebensmitteln, Holz, Mithilfe im Haushalt, Besorgungen). Auch über den Tod des Berechtigten hinauswirkende Rechte wie die Ausrichtung des Begräbnisses oder die Grabpflege können Bestandteil eines Ausgedinges sein.