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Peter Berger † | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Grund und Boden (Grundstück)

Die finale Kategorie ist der Grund und Boden. Im Sprachgebrauch wird Grund und Boden sehr oft als Grundstück bezeichnet, jedoch bezeichnet die Literatur (Umsatzsteuergesetz, ÖNORM 1802 und das Liegenschaftsbewertungsgesetz) unter Grundstück die Gesamtheit von Immobilien.

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