2.7.4 Bewertung von landwirtschaftlichen Freiland-/Grünlandflächen im Grenzbereich zum Bauland
Die Frage dieser Abgrenzung ist eine Sachfrage und sie ist daher in erster Linie von Sachverständigen zu beantworten und ausführlich zu begründen. Aus Vergleichspreisen am Grundstücksmarkt kann abgeleitet werden, dass Freiland-/Grünlandflächen, unmittelbar angrenzend an flächig gewidmetes Bauland, höherwertig gehandelt werden. Diese Grenzbereiche zu Bauland werden als Baurandlage bezeichnet. Die Baurandlage besteht unabhängig von Baulandentwicklungstendenzen auf landwirtschaftlichen Flächen (im Allgemeinen nicht bei Wald). Die Zuerkennung einer Baurandlage ist nur an flächig gewidmetes Bauland möglich (Punktwidmungen und Hofstellen sind kein Ansatz). Der allenfalls begrenzende Einfluss von Verkehrswegen bzw Gewässern ist zu berücksichtigen.