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Dokument-ID: 1200870
1.32 Zur Abrechnungspflicht der Wohnungseigentümerverwalterin
Aus dem Sachverhalt
Die Antragssteller sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft. Die Erstantragsgegnerin ist die von der Eigentümergemeinschaft bestellte Verwalterin, die weiteren Antragsgegner sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer.