3.1.4 Liegenschaftszinssatz
Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem sich der Wert von Immobilien im Durchschnitt marktüblich verzinst. Dieser entspricht bei der Verkehrswertermittlung dem „angemessenen Zinssatz“ nach LBG § 5 Abs 1.
Hinweis:
Nach § 5 Abs 1 LBG ist im Ertragswertverfahren „der Wert der Sache durch Kapitalisierung des für die Zeit nach dem Bewertungsstichtag zu erwartenden oder erzielten Reinertrags zum angemessenen Zinssatz und entsprechend der zu erwartenden Nutzungsdauer der Sache zu ermitteln (Ertragswert)“.
Nach § 5 Abs 4 LBG richtet sich der „Zinssatz zur Ermittlung des Ertragswertes nach der bei Sachen dieser Art üblicherweise erzielbaren Kapitalverzinsung“.