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Rudolf Hauswirth | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2.1 Kategoriemietzins

Grundsätzlich wurde der Kategoriemietzins für Neuvermietungen durch das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz (3. WÄG) per 01.03.1994 abgeschafft. Die Kategorieeinstufungen gem § 15a MRG (Ausstattungskategorien A, B, C und D) sind jedoch nach wie vor zB für die Berechnung der Wertbeständigkeit des Mietzinses, der fiktiven Mietzinse bei Hauptmietzinsabrechnungen, als Deckel in Fällen eines Mietrechtseintritts gem § 46 Abs 2 MRG sowie bei Wohnungen der Kategorie D maßgeblich.

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