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Dokument-ID: 1076437
5.3.4 Flächenbestimmung im Raumordnungsrecht (Geschoßflächenzahl)
Für Projektentwicklungen und damit einhergehender Residualwertberechnungen ist zur Ermittlung der realisierbaren Nutzflächen die Grundstückausnutzung von zentraler Bedeutung.