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Dokument-ID: 1057404
4 Behördlich genehmigter Bauplan
Der behördlich genehmigte Bauplan entsteht durch das Zusammenspiel der Planung mehrerer Instanzen – aus dem Raumordnungsrecht. Die Raumordnung kann als die planmäßige und vorausschauende Gestaltung eines bestimmten Gebietes im Hinblick auf dessen Nutzung bezeichnet werden.