2.2 Baubewilligung
Damit auf einem Grundstück ein Bauwerk errichtet werden kann, ist in der Regel eine Baubewilligung erforderlich. Obwohl in den einzelnen Bauordnungen der Länder die Definition eines Bauwerks unterschiedlich ausfällt, kann aufgrund der langjährigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ein Bauwerk als eine Anlage, zu deren Errichtung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind, die mit dem Boden in eine gewisse Verbindung gebracht wird und die wegen ihrer Beschaffenheit die öffentlichen Interessen zu berühren geneigt ist, definiert werden.