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Neu Dokument-ID: 1275698

Albert Scherzer | Glossar

Grenzkataster

Der Grenzkataster ist jener Teil des Katasters, der dem verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen dient. Die Grenzpunkte sind vermessen, koordiniert und können bei Bedarf in der Natur wiederhergestellt werden. Grundstücke im Grenzkataster bieten daher deutlich höhere Rechtssicherheit als Grundstücke, deren Grenzen bloß im Grundsteuerkataster ersichtlich sind.

Für Immobilienkäufe, Projektentwicklungen, Grenzbebauungen und Nachbarschaftsfragen ist der Unterschied wesentlich. Während der Grenzkataster rechtlich verbindliche Grenzen dokumentiert, können bei bloßen Katasterdarstellungen im Grundsteuerkataster Abweichungen zwischen Plan und Natur bestehen. Vor allem bei schmalen Grundstücken, Grenzmauern, Zufahrten, Bauabständen oder beabsichtigten Teilungen sollte daher geprüft werden, ob das Grundstück im Grenzkataster eingetragen ist oder ob eine Vermessung samt Grenzverhandlung zweckmäßig ist.