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Neu Dokument-ID: 1106246

Redaktion FORUM Media - Albert Scherzer - Sophie Rendl | Glossar

Datenschutzbeauftragte/r

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind insbesondere die Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Datenschutz-Folgenabschätzungen, der Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen, die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und die Schulung von Mitarbeitern. Der Datenschutzbeauftragte ist hierbei keineswegs Verantwortlicher, sondern hat insbesondere Kontroll- und Koordinationsaufgaben. Er steht als Mittler zwischen Unternehmen, Betroffenen und Behörden. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht in jedem Unternehmen verpflichtend. Nach Art 37 DSGVO ist er insbesondere bei Behörden, bei umfangreicher regelmäßiger und systematischer Überwachung oder bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien bzw strafrechtlich relevanter Daten zu benennen. Die Kontaktdaten sind zu veröffentlichen und der Datenschutzbehörde mitzuteilen.