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Neu Dokument-ID: 1057564

Peter Berger † - Albert Scherzer | Glossar

Bauland

Unter Bauland versteht man Flächen, die sowohl aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit als auch aus rechtlicher Sicht eine Bebauung erlauben. Anders ausgedrückt, ist Bauland Gelände, für welches kein Bauverbot durch Baubeschränkungen besteht. Maßgeblich hierbei sind die Festsetzungen des Bebauungsplans, sofern dieser bereits erstellt worden ist. Bauland bedeutet nicht automatisch, dass jedes konkrete Bauvorhaben zulässig ist. Bebauungsdichte, Bauklasse, Bauweise, Baufluchtlinien, Aufschließung, Naturgefahren, Schutzgebiete und sonstige öffentlich-rechtliche Beschränkungen können die tatsächliche Bebaubarkeit erheblich begrenzen.