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Dokument-ID: 1234367
1.22 Nutzwertfestsetzung durch das Gericht
Das Spannungsverhältnis zwischen privater und gerichtlicher Nutzwertermittlung
Aus dem Sachverhalt
Der Antragsteller beantragte als Wohnungseigentumsbewerber – gestützt auf § 9 Abs 2 WEG – die erstmalige Festsetzung der Nutzwerte betreffend die Liegenschaft durch das Gericht. Das im Auftrag der Wohnungseigentumsorganisatorinnen erstellte Nutzwertgutachten missachte Grundsätze der privatisierten Nutzwertfestsetzung und enthalte offensichtliche Fehlbewertungen.