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Albert Scherzer | Glossar

Kaution

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters. Sie dient vor allem der Sicherung offener Mietzinsforderungen, Betriebskostenforderungen oder Ersatzansprüche wegen Beschädigungen des Mietobjekts. In der Praxis wird die Kaution häufig in Geld geleistet, sie kann aber auch in anderer Form vereinbart werden, etwa als Bankgarantie.

Die Höhe der Kaution ist grundsätzlich Vereinbarungssache, wobei bei Wohnungsmieten häufig drei Bruttomonatsmieten üblich sind; nach der Darstellung von oesterreich.gv.at können bis zu sechs Bruttomonatsmieten zulässig sein. Der Vermieter darf die Kaution nicht nach Belieben einbehalten, sondern nur zur Abdeckung berechtigter Forderungen verwenden. Nach Ende des Mietverhältnisses ist sie samt allfälligen Zinsen zurückzustellen, soweit keine berechtigten Gegenforderungen bestehen. Empfehlenswert sind ein Übergabeprotokoll bei Einzug und Auszug sowie eine klare Dokumentation des Wohnungszustands.