1.6 Zur Wirksamkeit einer Verzichtserklärung betreffend einer Löschungserklärung im Grundbuch
Wann kann ein Fruchtgenussrecht wirksam aus dem Grundbuch gelöscht werden?
Sachverhalt
Die Tochter des Antragstellers ist Alleineigentümerin der gegenständlichen Liegenschaft, auf welcher ein Fruchtgenussrecht zugunsten der Mutter und zugunsten des Vaters, des Antragstellers, eingetragen ist. In der Löschungsquittung gab die Einschreiterin eine Erklärung ab, in welcher die Einverleibung der Löschung des Fruchtgenussrechts bewilligt wurde. Unter Vorlage dieser Löschungsquittung begehrte der Antragsteller die Löschung des zugunsten der Einschreiterin einverleibten Fruchtgenussrechts, zu welcher er aufgrund der Gleichrangigkeit seines Fruchtgenussrechts antragslegitimiert sei.