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Dokument-ID: 1057423
3.2 Begutachtung des Grundstückes
Unabhängig von einer etwaigen Bebauung sind die wesentlichen Eigenschaften des Grundstückes zu erfassen. Die nachfolgend genannten Faktoren können unter Umständen in Abhängigkeit von Liegenschaftsart und Bebauungsdichte nicht in vollem Umfang begutachtet werden.