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Peter Berger † - Albert Scherzer | Glossar

Aufgebotsverfahren

In einem Aufgebotsverfahren sollen Rechte und Ansprüche verschiedener Parteien geklärt werden. Bei Aufgebotsverfahren für Immobilien geht es meist um Besitzansprüche und Nutzungsrechte. Im Liegenschaftsbereich kommt ein Aufgebotsverfahren vor allem dort in Betracht, wo unklare, überholte oder nicht mehr nachweisbare Rechte bereinigt werden sollen. Es dient nicht der allgemeinen Klärung jedes Immobilienkonflikts, sondern ist an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebunden.