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Dokument-ID: 1132217
2.3 Verfahrensarten
Als geeignete Verfahren bieten sich grundsätzlich jedenfalls drei verschiedene Optionen an. Dies sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Wenn es zur vollständigen Berücksichtigung aller den Wert der Sache bestimmenden Umstände erforderlich ist, sind für die Bewertung mehrere Wertermittlungsverfahren anzuwenden.