3.13 Besonderheiten bei der Erfassung von Baulichkeiten – unfertige Bauwerke
Die örtliche Befundaufnahme unfertiger Bauwerke erfolgt grundsätzlich nach denselben Grundsätzen wie in den vorherigen Kapiteln ausgeführt. Die Besonderheit bei unfertigen Bauwerken ist insbesondere die ordnungsgemäße Feststellung des Baufortschrittes sowie der erforderlichen Fertigstellungsmaßnahmen. Es ist zu prüfen, ob die bisher erbrachten Arbeiten fach- und sachgerecht ausgeführt wurden und dem behördlich genehmigten Umfang entsprechen. Ebenso ist festzustellen, welche Fertigstellungsmaßnahmen ausstehend sind.