1.6 Wahl des Bewertungsverfahrens
Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens obliegt gem § 7 Abs 1 LBG dem Sachverständigen. Er hat dabei den jeweiligen Stand der Wissenschaft und die im redlichen Geschäftsverkehr geltenden Gepflogenheiten zu beachten. • [Fußnote: OGH 1 Ob 141/04y: Das Gericht habe Sachverständigen die im Zuge der Auftragserledigung anzuwendende(n) Methode(n) im Allgemeinen nicht vorzuschreiben, gehöre doch die Methodenwahl zum Kern der Sachverständigentätigkeit. Andernfalls verhindere das Gericht, dem es an der notwendigen Fachkunde zur Lösung der durch Sachverständige zu beurteilenden Tatfragen mangle, die Fruchtbarmachung spezifischen Expertenwissens.]