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Dokument-ID: 1200877
1.34 Zur Warnpflichtverletzung im Werkvertrag
Aus dem Sachverhalt
Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft mit einer darauf befindlichen Lagerhalle samt Bürotrakt, welcher an einen Dritten vermietet ist. Auf dem Grundstück verläuft ein Mischkanal, welcher Schmutz- und Niederschlagswasser ableitet. Die Klägerin wurde 2016 von der Mieterin von Problemen betreffend den Kanal informiert, woraufhin diese die beklagte Tiefbauunternehmerin kontaktierte.