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Dokument-ID: 1106247
„Digitale“ Arbeitsmittel
Digitale Arbeitsmittel sind jene technischen Mittel, die zur Erbringung von Telearbeit erforderlich sind, insbesondere IT-Hardware, Software, notwendige Datenverbindungen und gegebenenfalls ein Diensttelefon. Seit 2025 sollte der Begriff nicht mehr ausschließlich an „Homeoffice“ geknüpft werden, da das Gesetz nun weiter von Telearbeit spricht.