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Dokument-ID: 1068574
8.1 Begriff und Anwendungsbereich
Das Wohnungseigentumsrecht ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.