4.7 Bewertung von integrierten Einrichtungen
Bei integrierten Einrichtungen sind sowohl die Erträge aus dem Pflegebereich als auch die Erträge aus der Vermietung der Wohnungen für Betreutes Wohnen zu berücksichtigen. Zum Ansatz kommt daher nicht die Miete, welche die Leistungen aus dem Pflegebereich enthält, sondern die Nettokaltmiete. Es ist zu prüfen, ob die Mieten mit dem Wohnungsmarkt vergleichbar sind. In der Regel liegt die Miete für integrierte Einrichtungen über dem Niveau des „normalen“ Wohnungsmarktes. • [Fußnote: C Brinkmann/M Bienentreu in Bienert/Wagner (Hrsg), Bewertung von Spezialimmobilien, 2. Aufl, (2018) S 808.] Zu den Bewertungsansätzen und der Ermittlung des Rohertrages wird auf die einzelnen Arten der Senioreneinrichtungen verwiesen. Die Erträge der einzelnen Nutzungsbereiche müssen jeweils separat ermittelt und anschließend addiert werden, um den Gesamtertrag der Immobilie zu bestimmen.