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Albert Scherzer - Sophie Rendl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7.1 Bewertung von Bauland bzw Bauerwartungsland mittels Diskontierung

Diskontierung oder Abzinsung bedeutet die Errechnung des Gegenwartswertes aus einem gegebenen Endkapital. Wesentliche Voraussetzung für die Bewertung als Bauland ist die Ausweisung im Flächenwidmungsplan. Flächen im Grünland/Freiland, die in dem Bauland adäquater (legaler) Funktion stehen, sind ebenfalls auf Basis des Baulands zu bewerten. Für die Beurteilung als Bauerwartungsland sind der Flächenwidmungsplan und/oder das örtliche und regionale Entwicklungskonzept und jedenfalls die örtlichen Baulandreserven als Grundlage heranzuziehen. Der Verkehrswert von Bauland ist im Regelfall mittels des Vergleichswertverfahrens lt LBG abzuleiten.

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